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P2P-Lending als moderne Anlageform
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dieses Verfahren ermöglicht es, die eigenen Mittel gezielt zu vergeben und potenziell höhere Erträge zu erzielen. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
In Deutschland werden die Zinseinnahmen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ als Kapitalerträge behandelt und sind steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Anlageerträge korrekt deklarieren
Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil der Zinseinnahmen vor der Steuerpflicht. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
P2P-Lending über internationale Plattformen
Bei ausländischen Anbietern müssen Investoren zusätzliche steuerliche Regelungen beachten. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren. |
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